{"id":124,"date":"2013-10-16T07:40:49","date_gmt":"2013-10-16T07:40:49","guid":{"rendered":"http:\/\/karin.unkrig.de\/?page_id=124"},"modified":"2019-03-07T22:38:12","modified_gmt":"2019-03-07T22:38:12","slug":"quizfragen-ferien","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/karin.unkrig.de\/?page_id=124","title":{"rendered":"Zehn Quizfragen: Was ist richtig?"},"content":{"rendered":"<h2>Die sch\u00f6nsten Tage im Jahr, rechtlich gesehen. Testen Sie Ihr Wissen (Schweiz)<\/h2>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>1. Zeitpunkt der Ferien:<\/strong><br \/>a. Der Arbeitgeber ist berechtigt (und eigentlich auch verpflichtet), Zeitpunkt und Dauer des einzelnen Ferienblocks zu bestimmen -&gt; OR 329 c Abs. 2.<br \/>b. Der Arbeitgeber hat zum Zeitpunkt der Ferien gar nichts zu sagen.<br \/>c. Der Arbeitgeber und die Arbeitnehmerin haben dies g\u00fctlich auszuhandeln.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>2. Rechte der Arbeitnehmenden:<\/strong><br \/>a. Sie k\u00f6nnen keine W\u00fcnsche bez\u00fcglich Zeitpunkt und Dauer der Ferien anmelden.<br \/>b. Ihnen steht das Recht zu, W\u00fcnsche hinsichtlich Zeitpunkt und Dauer vorzubringen<i style=\"line-height: 1.714285714; font-size: 1rem;\">.<\/i><br \/>c. Zeitpunkt und Dauer der Ferien werden ausgelost.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>3. Aufgabe der Arbeitgebenden:<\/strong><br \/>a. die Arbeitgebenden k\u00f6nnen die W\u00fcnsche der Angestellten \u00fcbergehen.<br \/>b. die Arbeitgebenden k\u00f6nnen ihre eigenen W\u00fcnsche voranstellen.<br \/>c. die Arbeitgebenden sind verpflichtet, bei der Ferienfestsetzung auf W\u00fcnsche der Angestellten R\u00fccksicht zu nehmen (soweit dies mit den Interessen des Betriebs oder Hauses vereinbar ist).<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>4. Ferienzuteilung:<\/strong><br \/>a. Diese sollte rechtzeitig vorgenommen werden -&gt; drei Monate, nach herrschender Lehre und Rechtsprechung.<br \/>b. Jemand kann von heute auf morgen in die Ferien geschickt werden (es gibt ja Last-Minute-Angebote).<br \/>c. Arbeitsanfall, Ferien anderer Kolleg\/innen, Termindruck etc. k\u00f6nnen nicht den Belangen der Angestellten gegen\u00fcber gestellt werden (Erholungsbedarf, famili\u00e4re Verpflichtungen o.\u00e4).<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>5. Ferienbezug verweigern und trotzdem nichts zu tun:<\/strong><br \/>a. Firma Z besteht darauf, dass Angestellter Y kurzfristig keinen Urlaub nimmt. da sie ihm jedoch keine Arbeit hat, muss er ohne Lohn zu Hause bleiben.<br \/>b. Firma Z besteht darauf, dass Angestellter Y kurzfristig keinen Urlaub nimmt, muss ihm aber trotzdem besch\u00e4ftigen (und in jedem Fall das Gehalt zahlen).<br \/>c. Firma Z besteht darauf, dass Angestellter Y kurzfristig keinen Urlaub nimmt, daf\u00fcr darf Kollegin W ans Mittelmeer fahren (und Z er muss sie w\u00e4hrend seiner Arbeitszeit an den Flughafen chauffieren).<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>6. Verschiebung von Ferien:<\/strong><br \/>a. Arbeitgebende k\u00f6nnen einmal vereinbarte Ferien ohne Einverst\u00e4ndnis der Mitarbeitenden beliebig verschieben oder diese vom Sandstrand zur\u00fcck an die Werkbank holen.<br \/>b. Arbeitgebende k\u00f6nnen einmal vereinbarte Ferien auf keinen Fall verschieben oder zeitlich verlegen.<br \/>c. Arbeitgebende k\u00f6nnen vereinbarte Ferien nur ausnahmsweise (in dringenden und unvorhergesehenen F\u00e4llen) verschieben. Massgeblich sind eindeutige betriebliche Interessen sowie eine rechtzeitige Ank\u00fcndigung. Allf\u00e4llige Unkosten sind zu ersetzen<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>7. Zusammenh\u00e4ngende Ferien:<\/strong><br \/>a. Ferien k\u00f6nnen tage- oder halbtageweise bezogen werden.<br \/>b. Ferien sollten zusammenh\u00e4ngend genommen werden, mindestens zwei Wochen -&gt; OR 329 c I.<br \/>c. Ferien k\u00f6nnen nur am St\u00fcck geltend gemacht werden (vier oder f\u00fcnf Wochen).<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>8. Bezug von Ferien:<\/strong><br \/>a. Ferien sind in der Regel im betreffenden Dienstjahr zu gew\u00e4hren.<br \/>b. Ferien nimmt man am besten gar nicht und geht bei Aufl\u00f6sung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses eben fr\u00fcher.<br \/>c. Um trotzdem Ferien zu haben, kann mann\/frau ja \u00dcberzeit und \u00dcberstunden anh\u00e4ufen &#8230;<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>9. Ferienlohn:<\/strong><br \/>a. W\u00e4hrend der Ferien ist der Lohn kleiner, ist ja klar.<br \/>b. W\u00e4hrend der Ferien haben Arbeitnehmende denselben Lohnanspruch wie wenn sie arbeiten w\u00fcrden -&gt; OR 329 d I<br \/>c. W\u00e4hrend der Ferien haben Arbeitnehmende denselben Lohnanspruch wie wenn sie arbeiten w\u00fcrden, m\u00fcssen in dieser Zeit daf\u00fcr noch Akten\/Fachliteratur etc. studieren<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>10.\u00a0 Abgeltung der Ferien durch Geldleistungen:<\/strong><br \/>a. Moneten statt Malediven, eine lohnende Alternative!<br \/>b. Das Gesetz verbietet jede Abgeltung von Ferien durch Geldleistungen oder andere Verg\u00fcnstigungen (Gesundheitsschutz; Ausnahmen sind die Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses oder eine extremkurze bzw. unregelm\u00e4ssige Arbeitsleistung -&gt; Auszahlung mittels Lohnzuschlag).<br \/>c. Es kann auch Halbe-Halbe gemacht werden (12 Wochentage Ferien, der Rest ausbezahlt).<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Aufl\u00f6sung: 1 = a, 2 = b, 3 = c, 4 = a, 5 = b, 6 = c, 7= b, 8 = a, 9 = b, 10 = b<\/p>\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die sch\u00f6nsten Tage im Jahr, rechtlich gesehen. Testen Sie Ihr Wissen (Schweiz) \u00a0 1. Zeitpunkt der Ferien:a. Der Arbeitgeber ist berechtigt (und eigentlich auch verpflichtet), Zeitpunkt und Dauer des einzelnen Ferienblocks zu bestimmen -&gt; OR 329 c Abs. 2.b. Der Arbeitgeber hat zum Zeitpunkt der Ferien gar nichts zu sagen.c. 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